Das Recht der Teilkirche
Projektleitung und Mitarbeiter
Puza, R. (Prof. Dr. iur.)
Forschungsbericht :
1990-1992
Tel./ Fax.:
Projektbeschreibung
Kirchenrecht ist nicht nur
Gesamtkirchliches Recht (CIC). Die Kirche besteht in und aus
Teilkirchen, wie das Zweite Vaticanum formuliert. Die Sicht der Kirche
als ecclesia-communio laesst das Recht der Ortskirche in neuem Licht
erscheinen. Konflikte zwischen Universal- und Ortskirche muessen im
Geist der communio einer Loesung zugefuehrt werden.
Mittelgeber
Publikationen
Puza, R., Kustermann, P. (eds.):
Eine Kirche - ein Recht? - Stuttgart 1990.
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- Stand: 15.09.96
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