Das Recht der Teilkirche

Projektleitung und Mitarbeiter

Puza, R. (Prof. Dr. iur.)

Forschungsbericht : 1990-1992

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Projektbeschreibung

Kirchenrecht ist nicht nur Gesamtkirchliches Recht (CIC). Die Kirche besteht in und aus Teilkirchen, wie das Zweite Vaticanum formuliert. Die Sicht der Kirche als ecclesia-communio laesst das Recht der Ortskirche in neuem Licht erscheinen. Konflikte zwischen Universal- und Ortskirche muessen im Geist der communio einer Loesung zugefuehrt werden.

Mittelgeber

Publikationen

Puza, R., Kustermann, P. (eds.): Eine Kirche - ein Recht? - Stuttgart 1990.

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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15.09.96
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